| E-Card | Dieser Text beschreibt E-Card. Der untere Text beinhaltet die E-Card Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine E-Card Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von E-Card fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von E-Card möglichst ausführlich zu halten.
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E-Card ArtikelDie E-Card ist eine elektronische Postkarte.
Der Begriff leitet sich von den englischen Worten "electronic" und "Postcard" ab und wurde, ähnlich wie E-Commerce oder E-Business in dem Zuge der "e-fizierung" generiert.
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Webseiten, die elektronische Postkarten anbieten, bieten typischerweise eine Auswahl von verschiedenen Motiven an, die der virtuellen Bildseite entsprechen sollen. In einem Web-Formular trägt man dann die eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers ein, sowie eine persönliche Nachricht an den Adressaten. Dieser erhält dann eine automatisch generierte E-Mail, die üblicherweise einen Link enthält.
Ruft der Empfänger der E-Mail den Link auf, wird ihm sowohl das ausgewählte Bild als auch die Nachricht des Absenders gezeigt. Häufig hat er die Möglichkeit, eine Postkarte durch Anklicken eines Buttons unmittelbar zu beantworten.
Teilweise werden auch animierte Postkarten angeboten, die auf der Flash-Technologie beruhen. Andere Seiten benutzen Java.
Buch-Tipp: Cool Cards Eine Beschreibung zum Buch " Cool Cards" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. |
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E-Cards sind in dem Wahlkampf 2002 in Verruf geraten, als der Münchner Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth mehrere Parteien, darunter Die Grünen, SPD und Republikaner auf Unterlassung der Mitwirkung an der Zusendung unerwünschter Werbeemails in Anspruch nahm und damit die für eine E-Card erzeugte E-Mail meinte. Die Urteile riefen zunächst Unverständnis hervor, die Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen wurden als Schikane des Anwalts gesehen.
Tatsächlich aber enthält die E-Card zwangsläufig Werbung für die Betreiberseite. Der Betreiber der E-Card-Seite ist somit Nutznießer der versandten Mail, da seine Besucherzahl ansteigt, welche in dem Internet häufig als Maß für die Beliebtheit einer Seite angesehen wird. Zudem bekommt der Besucher der Seite zusätzliche Eigen- oder Fremdwerbung auf der Webseite zu sehen.
E-Card-Seiten könnten von Spammern auch hervorragend als Anonymisierungshilfe zu dem Versand ihres Werbemülls eingesetzt werden.
In der Konsequenz haben zahlreiche Webseiten mittlerweile aufwendige Verfahren zur Nutzerauthentifizierung implementiert , um so Spam zu unterbinden. Die Entscheidungen hatten eine große Rechtsunsicherheit bei den Anbietern von E-Cards zur Folge.
Buch-Tipp: Die Risikozuordnung im US-amerikanischen Kreditkartenverfahren Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Die Risikozuordnung in dem US-amerikanischen Kreditkartenverfahren". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
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- LG München I Urteil vom 5.11.2002, Az: 33 O 17030/02 (Volltext (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030008.htm))
- LG München I „Milch macht schön“ Urteil vom 15.04.2003, Az: 33 O 5791/03 (Volltext (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030152.htm))
- OLG München Urteil vom 12.02.2004, AZ: 8 U 4223/03 (Volltext (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040131.htm))
- AG Hamburg Urteil vom 04.03.2003, Az.: 36A C 37/03, (Volltext (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030265.htm))
- LG Rostock Beschluss vom 24.06.2003, Az.: 1 S 49/03 (Volltext (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030214.htm)) zu AG Rostock Urteil vom 28.01.2003, Az.: 43 C 68/02 (Volltext (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030083.htm))
(alle rechtskräftig )
Buch-Tipp: ECG Analysis / Instruction / Medical Pocket Card Die Beschreibung für das Buch " ECG Analysis / Instruction / Medical Pocket Card" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
Berichterstattung zu den Entscheidungen |
- Heidrich, Jörg, Unverlangte Parteienwerbung per E-Card unzulässig, http://www.heise.de/newsticker/meldung/38631
- Heidrich, Jörg, Unerwünschte E-Mail-Werbung auch für Parteien unzulässig, http://www.heise.de/newsticker/meldung/44594
- Kuri, Jürgen, Gericht stärkt Schutz gegen unerwünschte E-Mail-Werbung, http://www.heise.de/newsticker/meldung/36489
- Riedlberger, Peter, Einstweilige Verfügung wegen Grünen-E-Card. Gravenreuth strikes again, http://telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13022/1.html
Buch-Tipp: ISSE 2006 Securing Electronic Business Processes Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " ISSE 2006 Securing Electronic Business Processes". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
Weiteres zu dem Artikel E-Card | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Begriff, Republikaner, Unterlassung, Gravenreuth, Werbung, Schutz, Ag, Hamburg, Urteil | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'E-Card' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die E-Card Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'E-Card' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'E-Card' und 'E-Card' Definition sehr dankbar.
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